Friedhofsauswahl

Grundsätzlich kann jeder den Friedhof frei wählen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Grab hat man aber nur in der Stadt oder Gemeinde, in der man vor seinem Tod gemeldet war. Es gibt keine Verpflichtung für einen Friedhof, auch sogenannte Auswärtige zu bestatten. In der Praxis ist das aber meist kein Problem. Sicherheitshalber sollte man sich im Vorfeld bei der örtlichen Friedhofsverwaltung informieren. Unter Umständen sieht die Gebührensatzung Zuschläge für die Beisetzung Auswärtiger vor (Auswärtigenzuschlag), was jedoch immer seltener der Fall ist.

Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig über die Höhe der Gebühren und das bestehende Angebot an Grabarten zu informieren. Hier hat sich in den letzten Jahren viel getan, die meisten Friedhöfe bieten mittlerweile viel mehr an als nur die klassischen Reihen- und Wahlgräber. Mehr als ein Dutzend verschiedener Grabangebote sind keine Seltenheit, insbesondere pflegefreie Urnengräber in verschiedenen Varianten. Immer mehr Friedhöfe präsentieren ihr Angebot in Broschüren oder im Internet. Bestatter sollten hier aber ebenso beraten können wie Ansprechpartner bei den Friedhofsverwaltungen.

Die Gebührensatzungen können gewöhnlich auch im Internet angesehen werden. Leider sind diese für Laien meist kaum verständlich. Manche Friedhöfe bietet jedoch auch für Normalbürger Übersichten mit den Kosten für verschiedene Grabarten an. Zu bedenken ist bei der Entscheidung, dass sich Friedhofsgebühren von Ort zu Ort enorm unterscheiden können. Die Friedhofsgebühren von ungefähr 1.000 Städten und Gemeinden finden Sie in der Aeternitas-Gebührendatenbank.

Gestaltungsvorschriften

Zu beachten sind auch die jeweiligen Gestaltungsvorschriften, die sich von Friedhof zu Friedhof, aber auch von Grabfeld zu Grabfeld unterscheiden können. Jede Friedhofsverwaltung setzt den Grabgestaltungswünschen einen gewissen Gestaltungsrahmen - mal mehr, mal weniger streng. Diese Vorschriften beziehen sich insbesondere auf das Grabmal, aber auch auf die Einfassung des Grabes und die Bepflanzung. Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollte man sich auch hier rechtzeitig informieren.

Mit den Gestaltungsvorschriften wollen Friedhofsverwaltungen das Gesamtbild eines Friedhofs wahren. Deshalb müssen insbesondere Gestaltungen vermieden werden, die von den Nutzern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden. Hier gibt es allerdings Interpretationsspielraum, weshalb Streitfälle immer wieder mal auch von Gerichten entschieden werden müssen.

Bestehen sehr eng gefasste Regeln, bedeutet das gleichzeitig, dass bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung stehen muss. In der Regel bietet die Friedhofsverwaltung dann auch Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften an. Dies wird als "Zwei-Felder-Wirtschaft" bezeichnet.